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Wann wird wer für was geehrt?

Wir weisen darauf hin, dass der CVF (nur) für 25 Jahre aktives Singen ehrt.

Außerdem gibt es vom CVF für besondere Verdienste z.B. viele Jahre Vorstandstätigkeit oder sonstige besondere Verdienste um einen Gesangverein, die Verbandsehrennadel in Gold.

Alle anderen Anträge für Ehrungen wie 40 – 50 – 60 – 65 – 70 Jahre sowie die Auszeichnungen für Chorleiter werden vom SCV oder DCV gestellt.

Ehrung
durch
Jahre
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C
V
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C
J
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C
V
C
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F
U
r
k.
Auszeichnung
SängerInnen
10/ 20
(Kinder/Jugendchöre)
XEhrenurkunde
25XBrosche/Nadel
40X
50/ 60XXEhrenzeichen Gold
65XEhrenbrief
70XXEhrenzeichen Gold
75/80XEhrenurkunde
ChorleiterInnen
10/ 15/ 20 ff
Kinder-/Jugendchöre
xEhrenurkunde
25XXEhrenzeichen Silber
40XXEhrenzeichen Silber/Gold
50XXEhrenzeichen Gold
Chor
25/ 30/ 35 ff
Kinder-/Jugenchöre
XEhrenurkunde
75/ 100/ 125/
150/ 175/ 200
XEhrenurkunde
ab 100XZelter-Plakette
125/ 150/ 175/
200
XNotenspende
150/ 160/ 170/
175/ 180/ 190
oder 200
XConradin-Kreuzer-Tafel
Wie wird meine Ehrung bearbeitet:

Wenn die Ehrungsanträge über das Online-System des SCV eingetragen sind, werden sie automatisch an den regionalen Chorverband weitergeleitet. Dort wird eine erste Prüfung der Angaben vorgenommen. Mit der Weitergabe des Antrages durch den Regionalchorverband an den SCV wird die Ehrung offiziell befürwortet. In der Geschäftsstelle des SCV werden die Urkunden erstellt und den Regionalchorver-bänden zur Aushändigung weitergegeben.

Beim CVF können Sie den Antrag auch direkt an den Verband senden, der diesen dann nach Prüfung an den SCV weiterleitet.

Ehrungen für Sänger/Innen und Chorleiter/Innen:

Grundsätzlich gilt: Es zählen alle Jahre, die das Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch Singjahre in Schulchören, freien Chören oder Kirchenchören.

Beantragen Sie die gewünschte Ehrung mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin.

Besondere Ehrungen von Einzelpersonen durch den SCV/CVF:

Vereine und regionale Chorverbände ehren in vielfältiger Form Personen, die sich um das Chorwesen besondere Verdienste erworben haben, z.B. als langjährige Vereinsvorstände und Vorständinnen oder als Förderer und Mäzene. Ihr zuständiger Regionalchorverband gibt Ihnen hierzu die notwendigen Informationen.

Goldene Ehrennadel des SCV/CVF:

Diese Auszeichnung verleiht der Schwäbische Chorverband an Personen, die sich in besonderem Maße um den Chorgesang in unserem Lande verdient gemacht haben. Voraussetzung für die Ehrung ist, dass bereits vom Regionalchorverband – beim CVF Goldene Ehrennadel und Urkunde – die Verdienste in angemessener Weise gewürdigt wurden und seit dieser Würdigung bereits einige Zeit vergangen ist.

Silcher-Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbandes:

Dies ist die höchste Auszeichnung, die der Schwäbische Chorverband verleiht. In Frage kommen Personen, die sich in außergewöhnlichem und herausragendem Maße um das Chorwesen in unserem Lande verdient gemacht haben. Voraussetzung ist, dass die Goldene Ehrennadel bereits verliehen wurde. Die Verleihung der Goldenen Ehrennadel sollte mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Für die Beantragung der Goldenen Ehrennadel und der Silcher-Auszeichnung gibt es ein gesondertes Antragsformular, das Sie auf der Internetseite des SCV zum Downloaden (http://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/Antrag-besondere-Verdienste.pdf) finden oder bei der Geschäftsstelle in Stuttgart anfordern können. Der Antrag muss mit einer ausreichenden Begründung versehen sein.

  • Über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel entscheidet der Präsident oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Präsidiums.
  • Über die Verleihung der Silcher-Auszeichnung entscheidet das Präsidium. Besonders in diesem Falle ist eine rechtzeitige Einreichung unbedingt erforderlich, um den Antrag in einer der 4-5 mal im Jahr stattfindenden Sitzungen behandeln zu können.

Ehrungen von Chören durch den DCV:

Der Deutsche Chorverband ehrt Chöre, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150, 175 oder 200 Jahren nachweisen können, mit einer Urkunde. Die Beantragung der Ehrung erfolgt online. Das angegebene Ehrungsdatum wird nach Bearbeitung im Regionalchorverband und dem Schwäbischen Chorverband in der Verbandszeitung SINGEN des Schwäbischen Chorverbands veröffentlicht.

Beantragen Sie die gewünschte Ehrung rechtzeitig, mindestens aber 6 Wochen vor dem Ehrungstermin.

Ab 125 Jahren gibt es nach der Anzahl der gemeldeten aktiven Mitglieder eine Notenspende (im Moment pro Aktivem Mitglied im Wert von € 1,50). Das Antragsformular für die Notenspende steht auf der Seite des Deutschen Chorverbands zum Download bereit.

(http://www.deutscher-chorverband.de/leistungen/ehrungen/)

Die Deutsche Chorjugend (DCJ) ehrt Kinder- und Jugendchöre zum 25-jährigen Bestehen mit einer Urkunde. Beantragt wird diese über den jeweiligen Regionalverband im Schwäbischen Chorverband.

Staatliche Auszeichnungen für Chöre:

Es gibt zwei Auszeichnungen, die die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land Baden-Württemberg an Chöre vergibt:

1. Zelter-Plakette:

Die Zelter-Plakette wird an Chöre verliehen, die nachweislich 100 Jahre oder länger lückenlos bestehen und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Über die Anträge entscheidet der Deutsche Chorverband in Berlin.

Der Antrag muss bis spätestens 1. Juni des Vorjahres dem SCV inklusive aller Anlagen vorliegen, eine spätere Bearbeitung ist nicht möglich.

(www.deutscher-chorverband.de/leistungen/zelter-plakette/)

2. Die Conradin-Kreutzer-Tafel des Landes Baden-Württemberg:

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat für Amateurmusikensembles des Landes, die 150 Jahre oder älter sind und sich um das kulturelle Leben des Landes verdient gemacht haben, die Conradin-Kreutzer-Tafel gestiftet. Neben dem Alter des Vereins ist eine weitere Voraussetzung, dass die Vereine Inhaber der Zelter-Plakette sind. 1998 wurde die Tafel zum ersten Mal beim Tag der Laienmusik in Baden-Baden verliehen. Die Tafel wird nur an runden Jubiläen der Vereine verliehen, also bei 150-, 160-, 170-, 175- usw. jährigen Jubiläen. Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird in jedem Jahr auf dem Landes-Musik-Festival ausgehändigt.

Der Antrag muss bis spätestens 1. Dezember des Vorjahrs der Verleihung dem Schwäbischen Chorverband vorliegen, da sonst keine Bearbeitung mehr möglich ist.

(http://www.s-chorverband.de/wp-content/uploads/Antrag-CKT-ab-20151.pdf)

 

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